Riester-Rente
Pflichtversicherte und Beamte profitieren von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen
Für wen ist die Riester-Rente geeignet?
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie deren Ehepartner und Beamte können die Vorteile der Riester-Rente nutzen.
Welche staatliche Förderung gibt es?
Der Staat gewährt Ihnen bei der Riester-Rente einkommensunabhängige Zulagen. Jeder Versicherte erhält eine Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Eltern bekommen zusätzlich 185 Euro für jedes Kind. Wenn Ihr Kind ab dem 1. Januar 2008 geboren wurde, gibt es sogar 300 Euro jährlich.
Um von den vollen staatlichen Zulagen zu profitieren, müssen Sie einen Mindestbetrag in den Riester-Vertrag einzahlen: Seit 2008 beträgt dieser zusammen mit den Zulagen vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens. Die Kinderzulage entfällt, sobald kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht.
Jugendlichen, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres eine Riester-Rente abschließen, zahlt der Staat einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Welche Einsparungen sind bei der Einkommensteuer zu erwarten?
Die Riester-Rente kann im Rahmen der Höchstbeträge von derzeit 2.100 Euro als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Wie werden die Auszahlungen besteuert?
Für die Riester-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Die Auszahlungen müssen in der Rentenphase also voll versteuert werden.
Beispielrechnungen
Auswirkungen der staatlichen Förderung für das Jahr 2008
Alleinstehend ohne Kinder
| Ein- kommen Vorjahr |
Eigen- beitrag |
Grund- zulage | Kinder- zulage | Spar- leistung insgesamt |
zusätzliche Steuer- ersparnis | Förder- quote |
| Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Prozent |
| 5.000 | 60 | 154 | - | 214 | - | 72 |
| 15.000 | 446 | 154 | - | 600 | - | 26 |
| 25.000 | 846 | 154 | - | 1.000 | 126 | 28 |
| 40.000 | 1.446 | 154 | - | 1.600 | 401 | 35 |
| 50.000 | 1.846 | 154 | - | 2.000 | 629 | 39 |
Verheiratet, zwei Kinder, ein Versicherter
| Ein- kommen Vorjahr |
Eigen-
beitrag |
Grund- zulage | Kinder- zulage | Spar- leistung insgesamt |
zusätzliche Steuer- ersparnis | Förder- quote |
| Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Prozent |
| 5.000 | 60 | 308 | 370 | 738 | - | 92 |
| 15.000 | 60 | 308 | 370 | 738 | - | 92 |
| 25.000 | 332 | 308 | 370 | 1.000 | - | 68 |
| 40.000 | 922 | 308 | 370 | 1.600 | - | 42 |
| 50.000 | 1.322 | 308 | 370 | 2.000 | - | 34 |
Was ist, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ändern?
- Die Riester-Rente ist Hartz-4-sicher und bis zum Rentenbeginn nicht pfändbar.
- Die eingezahlten Beiträge sind nicht beleihbar.
- Die Beitragszahlungen können Sie unterbrechen.
- Durch Einmalzahlungen können Sie Ihr Kapital aufstocken.
- Der Versicherer garantiert Ihnen den Kapitalerhalt der eingezahlten Beiträge.
Was ist, wenn der Versicherte stirbt?
Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, werden die eingezahlten Beiträge abzüglich Förderung und Steuervorteil an den Ehepartner ausgezahlt. Wenn der Ehepartner selbst eine (auch minimale) Riester-Rente hat, wird das Guthaben auf den Vertrag des Partners ohne Abzüge übertragen.
Stirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, wird die Rente bis maximal zehn Jahre nach Rentenbeginn an die Erben fortgezahlt.
Welche Rentenleistungen erhalten Sie?
Sie erhalten mit Rentenbeginn eine lebenslange garantierte Rente. Der früheste Rentenbeginn ist das 62. Lebensjahr, der späteste das 72. Lebensjahr. Ihren individuellen Rentenbeginn bestimmen Sie selbst.
Sie können zu Rentenbeginn einmalig maximal 30 Prozent des angesparten Betrages als einmalige Kapitalausschüttung entnehmen.
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