Rente als Direktversicherung
Angestellte können über eine Gehaltsumwandlung Ihre Altersvorsorge fördern lassen
Für wen ist die Direktversicherung geeignet?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit der Direktversicherung – einer besonderen Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – Steuern und Sozialabgaben sparen. Dieser einfache Weg steht Ihnen zur Verfügung, wenn Ihr Arbeitgeber keine andere Form der bAV vorgibt.
Welche Einsparungen sind bei der Einkommensteuer und bei den Sozialversicherungsabgaben zu erwarten?
Die Beiträge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Diese Grenze liegt derzeit bei 2.784 Euro im Jahr. Wenn keine älteren Direktversicherungsverträge bestehen, können Sie zusätzlich bis zu 1.800 Euro steuerfrei einzahlen.
Wie werden die Auszahlungen besteuert?
Für die Direktversicherung gilt die nachgelagerte Besteuerung. Die Auszahlungen müssen in der Rentenphase also voll versteuert werden.
Wie ist der Arbeitgeber bei der Einzahlung eingebunden?
Die Beiträge zur Direktversicherung werden direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Ihr Arbeitgeber zahlt diese in Ihre transparente-Altersvorsorge ein. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind. Versicherte und bezugsberechtigte Person sind Sie als Arbeitnehmer.
Endet das Arbeitsverhältnis, wird die Versicherung auf Sie oder Ihren neuen Arbeitgeber übertragen.
Beispielrechnung
Das Beispiel zeigt das große Förderpotenzial: In diesem Fall in Höhe von etwa 50 Prozent des Monatsbeitrages.
Steuerklasse I, Jahreseinkommen 27.000 Euro:
| -Monatliche Einzahlung | 232 Euro- |
| -minus: Steuervorteil inkl. Soli und Kirchensteuern | - 62 Euro- |
| -minus: ersparte Sozialversicherungsbeiträge | - 47 Euro- |
| -Monatlicher Nettoaufwand | 122 Euro- |
| -Monatliche Ersparnis | 110 Euro- |
Was ist, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ändern?
- Die Direktversicherung ist Hartz 4-sicher und bis zum Rentenbeginn nicht pfändbar.
- Die angesparten Beiträge sind nicht beleihbar.
- Eine monatliche Zuzahlung ab 250 Euro ist im Rahmen der oben genannten Höchstsätze möglich.
- Bei Arbeitslosigkeit können Sie die Beitragszahlungen reduzieren oder unterbrechen.
- Wechseln Sie den Arbeitgeber, können Sie neu über die Beitragshöhe entscheiden.
Was ist, wenn der Versicherte stirbt?
Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, erhalten die Erben eine Rente aus den bis dahin eingezahlten Beiträgen. Sind in der Ansparphase Überschüsse entstanden, so werden diese ebenfalls ausgezahlt. Auf Wunsch kann auch eine Kapitalauszahlung erfolgen.
Stirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, tritt die Regelung für die Erben ein, die bei Abschluss des Vertrages vereinbart wurde. Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Rentengarantiezeit von üblicherweise zehn Jahren: An die Erben wird bis zehn Jahre nach Rentenbeginn die Rente fortgezahlt.
- Kapitalrückgewähr: An die Erben wird die zum Rentenbeginn erreichte garantierte Kapitalabfindung plus Überschüsse abzüglich der bereits gezahlten Renten ausgezahlt.
Welche Rentenleistungen erhalten Sie?
Leistungen werden frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt. Mit Rentenbeginn können Sie zwischen einer lebenslangen garantierten Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung wählen.
Der Versicherer garantiert Ihnen den Kapitalerhalt der eingezahlten Beiträge einschließlich der garantierten Mindestverzinsung.
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