Privatrente
Angestellte und Selbstständige sichern sich eine flexible Zusatzvorsorge
Für wen ist die Privatrente geeignet?
Die Privatrente ist für jeden geeignet, der seine gesetzliche Rente aufbessern und zugleich flexibel über sein Kapital verfügen möchte.
Welche Einsparungen sind bei der Einkommensteuer zu erwarten?
Die Privatrente kann im Rahmen der Höchstbeträge von derzeit 2.100 Euro als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Wie werden die Auszahlungen besteuert?
Bei der Auszahlung, egal ob Rente oder Kapitalausschüttung, werden lediglich die Ertragsanteile besteuert. Die Besteuerung ist deutlich geringer als bei anderen Anlageformen. Entscheiden Sie sich für eine lebenslange Rente, wird zu Rentenbeginn das zu versteuernde Kapital festgelegt.
Mit zunehmendem Renteneintrittsalter wird dieser Satz geringer, bei 67 Jahren beispielsweise 17 Prozent. Bei einer Rente von 1.000 Euro werden also gegenüber dem Finanzamt nur 170 Euro angegeben, die dann mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent gingen also 42,50 Euro an den Fiskus. Bei der Kapitalausschüttung werden nur 50 Prozent der Erträge für die Steuerberechnung zu Grunde gelegt. Bei einer Ausschüttung von 50.000 Euro werden also gegenüber dem Finanzamt nur 25.000 Euro angegeben. Bei einer derzeitigen Abgeltungssteuer von 25 Prozent gingen also 6.250 Euro an den Fiskus.
Welche Einzahlungsmöglichkeiten gibt es?
Ratenzahlung
Sie entscheiden sich für einen monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Betrag.
Einmalzahlung
Sie haben eine größere Summe zur Verfügung und legen diese in Form einer Einmalzahlung für Ihre Altersvorsorge an.
Sofortrente
Sie setzen Ihr Vermögen ein, um mit einer Einmalzahlung Ihr Kapital sofort in eine lebenslange Rentenzahlung umzuwandeln.
Was ist, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ändern?
- Die angesparten Beiträge sind verpfändbar.
- Die angesparten Beiträge sind beleihbar.
- Sie können die Beitragszahlungen unterbrechen.
- Durch Einmalzahlungen können Sie Ihre Altersvorsorge aufstocken.
Was ist, wenn der Versicherte stirbt?
Stirbt der Versicherte vor Beginn der Renten- oder Kapitalauszahlung, werden den Erben die gezahlten Beiträge und die Überschüsse ausgezahlt.
Stirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, tritt die Regelung für die Erben ein, die bei Abschluss des Vertrages vereinbart wurde. Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Rentengarantiezeit von üblicherweise zehn Jahren: An die Erben wird bis zehn Jahre nach Rentenbeginn die Rente fortgezahlt.
- Kapitalrückgewähr: An die Erben wird die zum Rentenbeginn erreichte garantierte Kapitalabfindung plus Überschüsse abzüglich der bereits gezahlten Renten ausgezahlt.
Welche Rentenleistungen erhalten Sie?
Sie können Ihre Rente schon ab dem 55. Lebensjahr auszahlen lassen. Mit Rentenbeginn haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen garantierten Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung.
Der Versicherer garantiert Ihnen den Kapitalerhalt der eingezahlten Beiträge einschließlich der garantierten Mindestverzinsung.
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