Basisrente (Rürup)
Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Arbeitnehmer profitieren besonders von einer steuerlichen Förderung für ihre Grundversorgung.
Für wen ist die Basisrente geeignet?
Für Selbstständige ist die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – die einzige Möglichkeit, eine staatlich geförderte Altersvorsorge abzuschließen. Durch den hohen Steuervorteil ist die Basisrente aber auch für Angestellte mit hohem Einkommen interessant.
Welche steuerliche Förderung gibt es?
Der Staat fördert die Basisrente in der Ansparphase mit einem hohen Steuervorteil. So sind 74 Prozent der Beiträge, die Sie im Jahr 2012 in Ihre Altersvorsorge investieren, steuerfrei. In den Folgejahren steigt der steuerlich geförderte Betrag jährlich um zwei Prozentpunkte. Ab dem Jahr 2025 können Sie dann 100 Prozent der eingezahlten Beträge geltend machen.
Der Höchstbetrag zur Anrechnung bei den Sonderausgaben für Alleinstehende liegt in der Regel bei 20.000 Euro, für zusammen veranlagte Ehepaare bei 40.000 Euro jährlich.
Wie werden die Auszahlungen besteuert?
Für die Basisrente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Die Auszahlungen müssen in der Rentenphase also voll versteuert werden.
Was ist, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ändern?
- Die Basisrente ist Hartz 4-sicher und bis zum Rentenbeginn nicht pfändbar.
- Die eingezahlten Beiträge sind nicht beleihbar.
- Sie können die Beitragszahlungen unterbrechen.
- Durch Einmalzahlungen können Sie bis zu drei Mal im Jahr Ihre Altersvorsorge aufstocken.
- Die Höhe der Beiträge lassen sich jederzeit flexibel ändern.
Was ist, wenn der Versicherte stirbt?
Im Todesfall werden keine Zahlungen an die Erben geleistet. Über einen Zusatztarif kann dies erreicht werden. Die einfachere und günstigere Lösung ist aber eine gesonderte Risikolebensversicherung.
Welche Rentenleistungen erhalten Sie?
Mit Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange garantierte Rente. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Summe der eingezahlten Beiträge, der steuerlichen Förderung und den Renditen Ihrer Versicherung.
Der früheste Rentenbeginn ist das 62. Lebensjahr, der späteste das 72. Lebensjahr. Ihren individuellen Rentenbeginn bestimmen Sie selbst.
Der Versicherer garantiert Ihnen den Kapitalerhalt der eingezahlten Beiträge einschließlich der garantierten Mindestverzinsung.
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